Geschäftsbedingungen
Version 2023-01

Artikel 1 Allgemein
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit MJ Gransier BV, im Folgenden „Gransier“ genannt, und einem Kunden, für den Gransier diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind Schreiben.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Gransier, an deren Ausführung Dritte von Gransier beteiligt werden müssen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch für Mitarbeiter von Gransier und deren Geschäftsführung verfasst.
4. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder zu irgendeinem Zeitpunkt aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Gransier und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich eingehalten werden.
6. Bei Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Erläuterung „im Sinne“ dieser Bestimmungen erfolgen
7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
8. Wenn Gransier nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass Gransier in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen in anderen Fällen.

Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote
1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Gransier sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Ein Angebot oder Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.
2. Gransier kann nicht an seinen Kostenvoranschlägen oder Angeboten festgehalten werden, wenn der Kunde vernünftigerweise verstehen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
3. Die im Kostenvoranschlag oder Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.
4. Wenn die Annahme (auch in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot oder Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist Gransier nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Gransier gibt etwas anderes an.
5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Gransier nicht, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3 Vertragsdauer, Lieferbedingungen, Ausführung und Änderung des Vertrages
1. Der Vertrag zwischen Gransier und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es sei denn, die Art des Vertrags bestimmt etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
2. Wenn für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde Gransier daher schriftlich in Verzug setzen. Gransier ist eine angemessene Frist zur Durchführung des Vertrages einzuräumen.
3. Benötigt Gransier für die Vertragserfüllung Informationen vom Kunden, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn der Kunde diese Gransier richtig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
4. Die Lieferung erfolgt ab Werk Gransier. Der Kunde ist verpflichtet, Waren in dem Moment zu kaufen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist Gransier berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
5. Gransier hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
6. Gransier ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Gransier die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
8. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, sind sich die Parteien darüber im Klaren, dass es Gransier freisteht, den Vertrag so anzupassen, dass eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags gewährleistet ist möglich. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Gransier wird so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Eine Vertragsänderung kann auch die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
9. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Zusatzes, ist Gransier berechtigt, dies nur durchzuführen, nachdem die Genehmigung durch die bei Gransier autorisierte Person erteilt wurde und der Kunde dem für die Durchführung genannten Preis und anderen Bedingungen, einschließlich der Zeit, zugestimmt hat zu dem Zeitpunkt festzulegen, zu dem sie umgesetzt wird. Die Nichtausführung oder nicht unverzügliche Ausführung des geänderten Vertrags stellt weder eine Vertragsverletzung seitens Gransier dar, noch ist sie ein Grund für den Kunden, den Vertrag zu kündigen. Ohne in Verzug zu geraten, kann Gransier einen Antrag auf Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen hätte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang durchgeführten Arbeiten oder die zu liefernden Waren.
10. Kommt der Kunde mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Gransier in Verzug, haftet der Kunde für alle Schäden (einschließlich Kosten), die Gransier direkt oder indirekt hieraus entstehen.
11. Wenn Gransier mit dem Kunden einen Festpreis vereinbart, ist Gransier dennoch berechtigt, diesen Preis jederzeit zu erhöhen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung auf einer Befugnis oder Verpflichtung aus dem Vertrag beruht Gesetze oder Vorschriften oder durch eine Erhöhung der Rohstoffpreise, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht werden, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrages
1. Gransier ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt;
- Umstände, die Gransier nach Vertragsabschluss bekannt geworden sind, geben Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird
- Der Kunde wurde bei Abschluss des Vertrages aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder ist unzureichend.
- Wenn aufgrund des Verzugs des Kunden Gransier die Vertragserfüllung nicht mehr zugemutet werden kann und diese Sicherheit nicht ausreicht oder nicht ausreicht
2. Darüber hinaus ist Gransier berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags von Gransier vernünftigerweise nicht erwarten lassen.
3. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von Gransier gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar. Wenn Gransier die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
4. Wenn Gransier den Vertrag aussetzt oder kündigt, ist Gransier in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die direkt oder indirekt daraus entstehen.
5. Wenn die Auflösung dem Kunden zuzurechnen ist, hat Gransier Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstanden sind.
6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist Gransier berechtigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung ohne Entschädigung oder Entschädigung aufzulösen, während der Kunde wegen Nichterfüllung , ist eine Entschädigung oder eine Entschädigung erforderlich.
7. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch Gransier wird Gransier in Absprache mit dem Kunden die Übertragung noch zu erbringender Arbeiten an Dritte veranlassen. Es sei denn, die Stornierung ist dem Kunden zuzurechnen. Falls die Übertragung des Werkes durch Gransier mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, sofern Gransier nichts anderes angibt.
8. Bei Liquidation, (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Konkurs, Pfändung - sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von 7 Tagen aufgehoben wurde - zu Lasten des Kunden, Umschuldung oder sonstigen daraus resultierenden Umständen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Gransier frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass seinerseits eine Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht besteht. In diesem Fall werden die Forderungen von Gransier gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
9. Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder dafür vorbereiteten Waren zuzüglich etwaiger Beschaffungs-, Entfernungs- und Lieferkosten davon und die für die Ausführung des Vertrages reservierten Arbeitszeiten an den Kunden zurückgegeben vollständig berücksichtigt werden.

Artikel 5 Höhere Gewalt
1. Gransier ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn es aufgrund eines Umstands, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, oder aufgrund geltender Gesetze, Rechtsakte oder allgemein anerkannter Überzeugungen daran gehindert ist Rechnung kommt. 2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die Gransier keinen Einfluss ausüben kann, die jedoch als Folge davon auftreten von denen Gransier nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Gransier hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Gransier seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Gransier kann die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als sechs Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadensersatz leisten zu müssen.
4. Soweit Gransier seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Gransier berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.

Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten
1. Die Zahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Gransier anzugebende Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern nicht anders schriftlich von Gransier angegeben. Gransier ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.
2. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall werden die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags, ohne Berücksichtigung von Mahnungen oder anderen Formen der Inverzugsetzung.
3. Gransier hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen zu verlangen.
4. Gransier kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zuordnung der Zahlung vorgibt. Gransier kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn die aufgelaufenen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
5. Der Kunde ist niemals berechtigt, den Betrag, den er Gransier schuldet, aufzurechnen
6. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der nicht berechtigt ist, sich auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu berufen, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus anderen Gründen auszusetzen.
7. Bleibt der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder in Verzug, so trägt der Kunde alle angemessenen Kosten der außergerichtlichen Zahlungserlangung. Die tatsächlichen Kosten von Gransier werden mit mindestens 50 € pro Rechnung berechnet. Anfallende Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Kunden erstattet. Der Kunde schuldet auch Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
8. Wenn der Kunde Waren bestellt hat, die er vereinbarungsgemäß im Voraus bezahlen muss, und 2 Wochen, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass die Waren für ihn bereit sind, noch immer nicht bezahlt hat, die Hauptsumme dieser Bestellung, zahlbar durch Gransier. Die volle Hauptsumme ist dann vom Kunden gegen ordnungsgemäßen Entlastungsnachweis innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gehen die Zinsen und sonstigen Kosten zu Lasten des Kunden.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Gransier im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Gransier, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem mit Gransiergeschlossenen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Von Gransier gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
3. Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte von Gransier zu wahren.
4. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte darauf begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Gransier unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und Gransier auf erstes Anfordern die Versicherungspolice zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Zahlung im Rahmen der Versicherung hat Gransier Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber Gransier im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert erscheint (erscheint).
6. Für den Fall, dass Gransier seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde Gransier und von Gransier zu bestimmenden Dritten im Voraus die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Gransier befindet, und diese Ware zurückzunehmen.

Artikel 8 Gewährleistung, Untersuchung und Reklamation, Verjährung
1. Die von Gransier BV zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch nach niederländischen Standards bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Artikel, die für die Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde überprüfen, ob seine Verwendung für die Verwendung dort geeignet ist und die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann Gransier BV andere Garantie- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung, sofern nicht die Art der gelieferten Ware etwas anderes vorschreibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Wenn sich die von Gransier BV gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die Garantie des Herstellers des Artikels beschränkt, sofern nicht anders angegeben.
3. Transport- und Mängelrügen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Danach erlischt das Recht auf Transport- und Mängelrügen. Bei Selbstabholung hat der Käufer die Ware nach Erhalt zu prüfen, danach besteht kein Mängelrecht mehr.
4. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Verwendung, oder nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, falsche Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder durch Dritte entstanden ist oder entsteht, wenn, der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung von Gransier BV Änderungen an dem Produkt vorgenommen oder versucht haben, Änderungen daran vorzunehmen, andere Gegenstände daran befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden müssen, oder wenn diese in irgendeiner Weise verarbeitet  wurden anders als vorgeschrieben. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder darauf zurückzuführen ist, auf die Gransier BV keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie, aber nicht beschränkt auf, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
5. Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn der Mangel durch Gebrauch der gelieferten Ware entstanden ist (z. B. durch Verschleiß). Dies liegt im Ermessen von Gransier BV.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu prüfen oder prüfen zu lassen, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt oder die entsprechenden Arbeiten durchgeführt wurden. Dabei sollte der Kunde prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entspricht und den Anforderungen entspricht, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Sichtbare Mängel müssen Gransier BV innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Alle nicht sichtbaren Mängel müssen Gransier BV unverzüglich schriftlich gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung. Die Benachrichtigung sollte eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Gransier BV angemessen reagieren kann. Der Kunde muss Gransier BV Gelegenheit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
7. Rechtzeitige Reklamationen des Kunden setzen seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Bezahlung der anderen bestellten Artikel verpflichtet.
8. Bei späterer Mängelrüge erlischt der Anspruch des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz.
9. Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel mangelhaft ist und rechtzeitig reklamiert wurde, wird Gransier BV den mangelhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Rücksendung oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, schriftlich über den Mangel informieren vom Kunden nach Wahl von Gransier BV ersetzen oder reparieren lassen oder dem Kunden eine Ersatzentschädigung dafür zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist der Käufer verpflichtet, die ersetzte Ware an Gransier BV zurückzugeben und das Eigentum daran an Gransier BV zu übertragen, sofern Gransier BV nichts anderes angibt.
10. Gransier BV gewährt nur dann eine Garantie, wenn und soweit alle Garantiebedingungen erfüllt sind und die Garantie nicht unter eine Herstellergarantie oder Garantie Dritter fällt.
11. Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Gransier BV dadurch entstandenen Untersuchungskosten, vollständig vom Kunden mit einem Minimum von 75 Euro oder 10 % getragen den Rechnungswert des zu untersuchenden Falls.
12. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind alle Kosten für Reparatur oder Austausch, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten,

Artikel 9 Haftung
1. Sollte Gransier BV haftbar sein, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.
2. Gransier BV haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht werden, dass Gransier BV sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlässt, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
3. Falls Gransier BV für Schäden haftbar sein sollte, ist die Haftung von Gransier BV maximal auf den Rechnungswert der Bestellung oder zumindest auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung von Gransier BV ist in jedem Fall immer auf den Betrag beschränkt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer ausgezahlt wird.
4. Gransier BV haftet nur für direkte Schäden.
5. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die zur Behebung der mangelhaften Leistung von Gransier BV angefallen sind die Vereinbarung einzuhalten, soweit diese Gransier BV zuzurechnen sind, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
6. Gransier BV haftet niemals für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstillstand.

Artikel 10 Risikoübergang
1. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware beim Käufer eingegangen ist.

Artikel 11 Haftungsausschluss
1. Der Kunde stellt Gransier BV von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als Gransier BV zuzurechnen ist.
2. Sollte Gransier BV auf dieser Grundlage von Dritten haftbar gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, Gransier BV sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist Gransier BV berechtigt, diese selbst zu ergreifen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Alle Kosten und Schäden, die Gransier BV und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 12 Geistiges Eigentum
1. Gransier BV behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. Gransier BV hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 13 Anwendbares Recht und Streitfälle
1. Alle Rechtsbeziehungen, an denen Gransier BV beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Maastricht zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Gransier BV hat jedoch das Recht, die Streitigkeit gemäß dem Gesetz dem zuständigen Gericht vorzulegen.
3. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

Artikel 14 Standort und Änderungsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer für Zuid-Limburg hinterlegt.
2. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte Fassung oder die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Gransier BV geltende Fassung.
3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für deren Auslegung.

Gransier BV
Trompenburgstraat 5
6412 ZH  Heerlen
Niederlande

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